27.04.2022 · Nachricht · Entgeltfortzahlung
Fortsetzungserkrankung und Darlegungslast
Ist der ArbN innerhalb der Zeiträume des § 3 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und 2 EFZG länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht ausreichend, wenn sie keine Angaben zum Bestehen einer Fortsetzungserkrankung enthält. Der ArbN muss darlegen, dass keine Fortsetzungserkrankung vorliegt.
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