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  • 08.09.2025 · Nachricht · Entgeltfortzahlung

    Arbeitsunfähig bei Infektion infolge Tätowierung: Kein Entgelt

    | Entzündet sich nach einer Tätowierung die Haut und wird der ArbN krankgeschrieben, ist der ArbG nicht verpflichtet, ihm das Entgelt fortzuzahlen. |