08.09.2025 · Nachricht · Entgeltfortzahlung
Arbeitsunfähig bei Infektion infolge Tätowierung: Kein Entgelt
Entzündet sich nach einer Tätowierung die Haut und wird der ArbN krankgeschrieben, ist der ArbG nicht verpflichtet, ihm das Entgelt fortzuzahlen.
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