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  • 26.09.2022 · Nachricht · Corona

    Die ungeimpften Pflegekräfte, die arbeiten wollten

    | Ungeimpfte Pflegekräfte haben keinen Anspruch darauf, in ihrem Arbeitsverhältnis beschäftigt zu werden. Der erforderliche Impfnachweis wirkt wie eine berufliche Tätigkeitsvoraussetzung. Bei der Abwägung der Interessen hat der ArbG die ArbN freistellen dürfen. |