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  • · Nachricht · Bonuszahlung

    Unterlassene Zielvereinbarung kann Schadenersatzanspruch begründen

    | Ist eine Bonuszahlung nach dem Vertrag von einer Zielvereinbarung abhängig, darf der Arbeitgeber bei deren Umsetzung nicht untätig bleiben. |

     

    Das folgt aus einer Entscheidung des BAG (7.12.20, 8 AZR 149/20, Abruf-Nr. 222862). Der achte Senat entschied: Ein schuldhafter Verstoß des Arbeitgebers gegen seine arbeitsvertragliche Verpflichtung, mit dem Arbeitnehmer für eine Zielperiode Ziele zu vereinbaren, an deren Erreichen eine Bonuszahlung geknüpft ist, löst jedenfalls nach Ablauf der Zielperiode nach § 280 Abs. 1, Abs. 3 BGB iVm. § 283 Satz 1 BGB grundsätzlich einen Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung aus.

    Quelle: ID 47473904