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  • · Fachbeitrag · Betriebsübergang

    Wer muss was beim Betriebsübergang wann und wie regeln? ‒ Der richtige Zeitplan! Teil 1

    | Beim (Teil-)Betriebsübergang kommt es für Veräußerer und Erwerber neben gesetzlichen Maßgaben auch auf das richtige Timing an. Der Beitrag zeigt auf, wann der Betriebsrat ins Boot geholt, Haftungsfragen geklärt, die Datenübertragung geregelt und Arbeitsverhältnisse mit betroffenen ArbN beendet werden sollten. Der 1. Teil beschäftigt sich dabei vorrangig mit der Vorphase, der Beteiligung des Betriebsrats und der Vertragsgestaltung in Bezug auf die Datenübertragung. |

    1. Die Anbahnung des Betriebsübergangs als Vorphase

    Sobald der Veräußerer sich entschließt, seinen Betrieb und oder sein Unternehmen vollständig oder teilweise an einen anderen Inhaber zu übertragen, bei dem es sich um eine vom bisherigen Inhaber abweichende natürliche oder juristische Person handeln kann, ist die Vorphase des Betriebsübergangs eröffnet.

     

    Doch Vorsicht. Schon bereits in der Vorphase muss geklärt werden, ob ein share oder ein asset deal vorliegt.