28.09.2016 · Fachbeitrag · Befristung des Arbeitsverhältnisses
Erst Heimarbeitsverhältnis, dann Befristung: Das geht alles!
Ein Arbeitsvertrag kann auch ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis auf Dauer von zwei Jahren kalendermäßig befristet werden, wenn zwischen den Parteien zuvor ein Heimarbeitsverhältnis bestanden hat.
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