24.09.2019 · Fachbeitrag · Befristung
Befristung um einen Tag überschritten = unbefristet
Wird aufgrund einer Dienstreise die Höchstdauer von zwei Jahren für die sachgrundlose Befristung auch nur um einen Tag überschritten, entsteht als Folge ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit dem ArbN.
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