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  • · Fachbeitrag · Befristung

    Befristet Kicken: Für den Profifußball geklärt

    | Die Befristung von Arbeitsverträgen mit Fußballprofis in der Bundesliga ist regelmäßig wegen der Eigenart der Arbeitsleistung des Lizenzspielers nach § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 TzBfG sachlich gerechtfertigt. |

     

    Sachverhalt

    Der ArbN war bei seinem ArbG, einem Fußballverein, seit dem 1.7.09 als Torwart für die 1. Bundesliga beschäftigt. Mit Arbeitsvertrag vom 7.7.12 wurde eine Befristung zum 30.6.14 sowie eine Option für beide Parteien vereinbart, den Vertrag bis zum 30.6.15 zu verlängern. Voraussetzung für die Verlängerungsoption war, dass der ArbN in der Saison 2013/2014 in mindestens 23 Bundesligaspielen eingesetzt wird.

     

    Im Vertrag wurden zudem eine Punkteinsatz- und eine Erfolgspunkteinsatzprämie geregelt. Diese erhält der ArbN, wenn er von Beginn an oder wenigstens für 45 Minuten in einem Ligaspiel eingesetzt wird. Er absolvierte in der Saison 2013/2014 neun der ersten zehn Bundesligaspiele. Am elften Spieltag wurde er ausgewechselt und verletzungsbedingt den Rest der Hinrunde nicht mehr eingesetzt. In der Rückrunde wurde er der zweiten Mannschaft zugewiesen. Der ArbN wendet sich gegen die Befristung zum 30.6.14. Ferner macht er die Zahlung von Punkte- und Erfolgspunkteprämien für die Spiele der Rückrunde der Saison 2013/2014 in Höhe von 261.000 EUR geltend. Das LAG Rheinland-Pfalz wies die Klage ab (17.2.16, 4 Sa 202/15, Abruf-Nr. 146618).