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  • 30.03.2020 · Nachricht · Beamtenrecht

    Teilzeitlehrerin: Kein Überstundenzuschlag für Klassenfahrt

    | Teilzeitbeschäftigte verbeamtete Lehrkräfte können für die Teilnahme an einer Klassenfahrt grundsätzlich keinen zusätzlichen Geldanspruch gegen ihren Dienstherrn geltend machen. |