29.11.2016 · Fachbeitrag · Beamtenrecht
Islamisches Gedankengut ist nicht vereinbar mit der Bundespolizei
Ein Bewerber um eine Ernennung zum deutschen Beamten muss gewährleisten, dass er sich jederzeit durch sein gesamtes Verhalten zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des GG bekennt und für deren Erhaltung eintritt. Auch muss ein Beamter jeden Schein der Identifikation mit einem dem freiheitlichen Rechtsstaat zuwiderlaufenden Gedankengut vermeiden.
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