26.04.2021 · Nachricht · Beamtenrecht
Bei Verdacht auf „Clannähe“ vorerst keine Chance bei der Polizei
Steht ein Bewerber für den Polizeivollzugsdienst im Verdacht der Nähe zu kriminalitätsbelasteten Milieus, darf seine Einstellung bis zur Klärung der Vorwürfe verweigert werden.
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