26.02.2024 · Nachricht · Auslegung
„Vorbehalt der Feststellung der gesundheitlichen Eignung“ heißt ...?
Eine Vertragsklausel, die ein Arbeitsverhältnis unter einen „Vorbehalt der Feststellung der gesundheitlichen Eignung“ stellt, ist dahin auszulegen, dass es sich um eine auflösende Bedingung im Sinne von § 21 TzBfG handelt.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig