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  • 26.02.2024 · Nachricht · Auslegung

    „Vorbehalt der Feststellung der gesundheitlichen Eignung“ heißt ...?

    Eine Vertragsklausel, die ein Arbeitsverhältnis unter einen „Vorbehalt der Feststellung der gesundheitlichen Eignung“ stellt, ist dahin auszulegen, dass es sich um eine auflösende Bedingung im Sinne von § 21 TzBfG handelt.