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  • · Nachricht · Aufhebungsvertrag

    Verhandelt der Arbeitgeber unfair, ist ein Aufhebungsvertrag unwirksam

    | Hat der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag unter Verstoß gegen das Gebot fairen Verhandelns abgeschlossen, hat er nach § 249 Abs. 1 BGB den Zustand herzustellen, der ohne die Pflichtverletzung bestünde. |

     

    Hierauf wies das LAG Mecklenburg-Vorpommern hin (19.5.20, 5 Sa 173/19, Abruf-Nr. 216290). Nach Ansicht der Richter ist der Arbeitnehmer dann so zu stellen, als hätte er den Aufhebungsvertrag nicht geschlossen.

     

    Eine Verhandlungssituation ist als unfair zu bewerten, wenn eine psychische Drucksituation geschaffen oder ausgenutzt wird, die eine freie und überlegte Entscheidung des Vertragspartners erheblich erschwert oder sogar unmöglich macht.

    Quelle: ID 46674372