24.09.2020 · Nachricht · ArbN-Eigenschaft
Telefonsexdienstleisterinnen können ArbN sein
| Als Freiberuflerinnen geführte Telefonsexdienstleisterinnen sind ArbN, wenn sie durch eine einseitige Steuerung und Kontrolle der Betriebsabläufe in einer Weise ihrer Selbstständigkeit beraubt werden, die über die mögliche Einflussnahme bei einem freien Dienstvertrag hinausgeht. |