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  • · Nachricht · Annahmeverzug

    Kraftfahrer kann bei Fahruntauglichkeit seine Arbeitsleistung nicht ordnungsgemäß anbieten

    | Ein Berufskraftfahrer in der Personenbeförderung kann die geschuldete Arbeitsleistung nicht ordnungsgemäß anbieten, wenn ihm aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen mittels eines ärztlichen Attestes (vorübergehend) die Fahrtauglichkeit abgesprochen wird. |

     

    Hierauf wies das LAG Sachsen hin (7.11.22, 2 Sa 173/21, Abruf-Nr. 233723). Die Kammer machte deutlich, dass der Arbeitgeber in diesem Fall nicht in Annahmeverzug gerät.

     

    MERKE | Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht ebenfalls nicht, soweit die Arbeitsunfähigkeit auf anderen Krankheiten beruht, als derjenigen, die zur gesundheitlichen Ungeeignetheit führt. Es fehlt dann an der erforderlichen Monokausalität.

     
    Quelle: ID 49197152