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  • 24.04.2018 · Nachricht · AGG

    Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht schwerbehindert?

    | Enthält ein Arbeitsvertrag, der dem Bewerber nach dem Einstellungsgespräch zum Unterzeichnen vorgelegt wird, die Formulierung „Der Mitarbeiter erklärt, dass er zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses den Bestimmungen des Schwerbehindertengesetzes nicht unterliegt“, so liegt allein hierin eine Benachteiligung wegen Schwerbehinderung nach § 3 S. 1 AGG. Das gilt jedenfalls in den Fällen, in denen die Schwerbehinderung keinerlei Auswirkungen auf die auszuübende Tätigkeit haben kann. |