29.10.2018 · Nachricht · Zeitausgleich
Kein Zeitausgleich für Rüstzeiten der NRW-Polizisten
NRW-Polizisten, die vor 2017 entgegen der damals bestehenden Erlasslage ihre Ausrüstung vor Beginn der Dienstschicht aufgenommen und nach Ende der Dienstschicht wieder abgelegt haben, erhalten keinen Zeitausgleich.
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