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  • · Fachbeitrag · Whistleblowing

    Whistleblower im Unternehmen: Zwölf wichtige Urteile und wie ArbG vorsorgen können - Teil 2

    von RA Martin Brilla, FA für Verwaltungsrecht, Aachen

    | Whistleblower-Fälle berühren stets das ArbN/ArbG-Verhältnis. Doch wie gehen ArbG in ihren Unternehmen am besten damit um? Bisher fehlt es an speziellen gesetzlichen Regelungen. Teil 1 der Beitragsreihe „Whistleblower im Unternehmen“ besprach neben dem wegweisenden Urteil des EuGH für Menschenrechte im Jahr 2011 weitere wichtige Urteile. Teil 2 zeigt nunmehr auf, wohin die Rechtsprechung bei innerbetrieblichen Anzeigen und Strafanzeigen tendiert. Zudem geht es um die Frage, ob sich für Unternehmen ein betriebliches Whistleblowing-System lohnt. |

    1. Spezielle Rechtsprechung zum Whistleblowing

    Es gibt einige Entscheidungen zur Frage, wann ArbG aufgrund von Hinweisen zur Kündigung berechtigt sind.

     

    a) Innerbetriebliche Anzeigen

    Eine Kundenbetreuerin einer Bank für Privatkunden erstattete aufgrund von Mitteilungen einer Kollegin eine „Meldung eines Verstoßes gegen Sicherheitsrichtlinien“ an die „Zentrale Revision“. Sie zeigte „einen schweren und vorsätzlichen Verstoß gegen die Sicherheitsrichtlinien ... und ggf. gegen gesetzliche Richtlinien“ durch den Filialleiter an. Hierbei wurde deutlich, dass die Vorwürfe nicht auf ihrer eigenen Beobachtung beruhen. Nachdem der ArbG in einem Personalgespräch mögliche „arbeitsrechtliche Konsequenzen“ in den Raum gestellt hatte, eskalierte die Situation und der ArbG kündigte das Arbeitsverhältnis außerordentlich fristlos, hilfsweise außerordentlich mit „sozialer Auslauffrist“.