29.07.2014 · Fachbeitrag · Werbungskosten
BFH: Häusliches Arbeitszimmer bei Pool- bzw. Telearbeitsplatz
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in zwei Urteilen konkretisiert, wann Steuerzahler mit einem Pool- bzw. Telearbeitsplatz Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten geltend machen können. Nach Auffassung des BFH kommt es dabei vor allem auf die konkrete Ausgestaltung des Arbeitsplatzes an.
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