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  • 24.01.2020 · Nachricht · Schmerzensgeld

    Versand einer Mahnung über den ArbG

    | Versendet ein Arzt eine Rechnung über die Behandlung mit Botox-Spritzen über den ArbG der Behandelten, rechtfertigt dieser Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht ein Schmerzensgeld von 1.200 EUR. |