Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Mehrarbeit/Überstunden

    „Es gibt immer was zu tun“ - Die 11 wichtigsten Antworten zum Thema Überstunden

    von RA Dirk Helge Laskawy, FAArbR, und RAin Eileen Rehfeld, FAArbR, beide Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Leipzig

    | Wer kennt sie nicht, die arbeitsvertragliche Regelung „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“? Aus ArbG-Sicht „gut gemeint“ und doch fehlerhaft, ist sie unverändert noch immer in Arbeitsverträgen anzutreffen. Hierum ranken sich weitere Irrtümer, die bei der Vertragsbeendigung so manche unliebsame Überraschung bergen. Vorformulierte Arbeitsvertragsklauseln müssen sich am strengen Maßstab der §§ 305 ff. BGB messen lassen. Die Entscheidung des BAG vom 17.8.11 (5 AZR 406/10, Abruf-Nr. 114254 ) zu Pauschalierungsregelungen bei Überstunden ist Anlass, die wichtigsten Fragen zu Überstunden zu beantworten. |

    1. Was sind Überstunden?

    Als Überstunden oder Überarbeit werden regelmäßig die Stunden bezeichnet, die über die vereinbarte bzw. die regelmäßige betriebliche Arbeitszeit hinaus geleistet werden. Die regelmäßige Arbeitszeit eines ArbN kann sich aus seinem Arbeitsvertrag, einem auf das Arbeitsverhältnis anzuwendenden Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben. Fehlt es an einer konkreten Regelung gilt die im Betrieb üblicherweise geleistete Arbeitszeit.

     

    Im Gegensatz dazu wird der Begriff der Mehrarbeit in der Regel für Zeiten verwendet, die über die gesetzliche Arbeitszeit (§ 3 ArbZG) hinausgehen.