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  • · Fachbeitrag · Leistungen der Agentur für Arbeit

    Barzuschüsse für Langzeitarbeitslose

    | Auf Handzetteln des Jobcenters Dortmund wurde damit geworben, dass jede „Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mit 200 EUR belohnt“ wird. Darüber hinaus wurden auf dem Zettel für ungelernte Tätigkeiten 280,50 EUR und für den Fall, dass das Auto kaputt sei, eine Bezuschussung der Reparatur mit bis zu 2.000 EUR angeboten. |

     

    Diese Barzuschüsse sorgten für heftige Kritik. Zwar gestattet § 44 SGB III Arbeitsvermittlern, über Geld aus dem Vermittlungsbudget zu verfügen, wenn dieses für die berufliche Eingliederung notwendig ist. Die Bundesagentur für Arbeit sieht die Handzettelaktion daher als legitim, aber „ungeschickt formuliert“ an. Die Unterstützung zur beruflichen Eingliederung muss in konkreter Verbindung zu einem Arbeitsplatzangebot stehen und darf nicht pauschal versprochen werden. So erklärt die für die Jobcenter verantwortliche Bundesagentur für Arbeit, auch im Dortmunder Fall sei es in jedem Einzelfall zu einer konkreten Prüfung des Bedarfs gekommen.

    Quelle: Ausgabe 03 / 2013 | Seite 38 | ID 38062520