20.08.2018 · Nachricht · Konkurrentenstreitverfahren
Fachlich „hui“, persönlich „pfui“ = keine Einladung zum Gespräch
Ein schwerbehinderter Mensch, von dem feststeht, dass er für eine Stelle persönlich ungeeignet ist, ist auch dann nicht zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, wenn er fachlich für die Stelle geeignet ist. § 165 S. 3 und 4 SGB IX stehen dem nicht entgegen.
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