Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 20.08.2018 · Nachricht · Konkurrentenstreitverfahren

    Fachlich „hui“, persönlich „pfui“ = keine Einladung zum Gespräch

    Ein schwerbehinderter Mensch, von dem feststeht, dass er für eine Stelle persönlich ungeeignet ist, ist auch dann nicht zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, wenn er fachlich für die Stelle geeignet ist. § 165 S. 3 und 4 SGB IX stehen dem nicht entgegen.