01.07.2021 · Fachbeitrag · Infektionsschutzgesetz
Keine Entschädigung bei Quarantäne des ArbN
Ein ArbG hat keinen Anspruch auf Entschädigungszahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz, sofern sein ArbN während einer vierzehntägigen häuslichen Absonderung gegen ihn einen Lohnfortzahlungsanspruch hat.
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