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Neu zum 1.7.26: Minijobber können Befreiung von der Rentenversicherung wieder rückgängig machen
Arbeitgeber, die Minijobber beschäftigen, sollten eine Gesetzesänderung kennen, die heute am 1.7.26 in Kraft getreten ist. Minijobber können ab sofort die Befreiung von der Rentenversicherung wieder rückgängig machen.
Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Sie können sich aber auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Bisher galt die Befreiung für die gesamte Dauer des Minijobs. Sie konnte nicht widerrufen werden. Das ändert sich zum 1.7.26. Minijobber können die Befreiung rückgängig machen. Sie sind dann wieder rentenversicherungspflichtig und zahlen neben den Arbeitgeberbeiträgen eigene Beiträge zur Rentenversicherung.
Minijobber, die das anstreben, müssen bei ihrem Arbeitgeber die Aufhebung der Befreiung beantragen. Der Arbeitgeber muss dann den Eingang des Antrags dokumentieren, die Änderung in den Entgeltunterlagen festhalten und die Aufhebung der Befreiung an die Minijob-Zentrale melden.