18.12.2017 · Nachricht · Europarecht
EuGH: Jahresurlaub muss nicht tatsächlich genommen werden
Ein ArbN kann nicht ausgeübte Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub übertragen und ansammeln, wenn der ArbG ihm nicht ermöglicht, seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub auszuüben.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig