· Fachbeitrag · Elternzeit
Zieht der Kindesvater aus, endet die Elternzeit automatisch
Fällt nach der Inanspruchnahme von Elternzeit eine der Anspruchsvoraussetzungen weg, endet die Elternzeit automatisch sofort.
Hierauf wies das LAG Düsseldorf hin (26.8.25, 3 SLa 136/25, Abruf-Nr. 253694). In dem Fall hatten sich die Kineseltern getrennt und der gemeinsame Haushalts von ArbN (Kindsvater) und Kind war weggefallen. Nach Ansicht des LAG ist nicht erforderlich, dass der ArbG dem Ende der Elternzeit zustimmt. Abgesehen von dem Ausnahmefall des § 16 Abs. 4 BEEG ist auch keine „Auslauffrist“ anzuwenden.
Praxistipp – In Abwandlung des Ausgangsfalls bedeutet das auch: Fällt eine der Anspruchsvoraussetzungen von Elternzeit nach der Inanspruchnahme, aber noch vor Antritt der Elternzeit weg, kommt es dementsprechend nicht mehr zum Beginn der Elternzeit. |