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  • 14.01.2019 · Nachricht · Elternzeit

    Drittes Elternzeitjahr auch ohne Genehmigung des ArbG

    Die Elternzeit für das dritte Lebensjahr eines Kindes im Anschluss an die Elternzeit während der ersten beiden Lebensjahre ist nicht von der Zustimmung des ArbG abhängig.