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  • · Fachbeitrag · Direktionsrecht

    Videoüberwachung, Maskenpflicht, Tests: Welche Maßnahmen sind im Betrieb zulässig?

    | Videoüberwachung im Betrieb zur Kontrolle, ob die ArbN die Corona-Regeln einhalten ‒ kontaktlose Fiebermessung am Werkstor ‒ Anordnung von Tests. Auch wenn es ruhiger geworden ist, sind die Fragen nach der Zulässigkeit solcher Maßnahmen immer noch dringend (auch für den Fall, dass es eine zweite Welle gibt). |

    1. Videoüberwachung im Betrieb

    Darf eine Videoüberwachung im Betrieb zur Kontrolle darüber erfolgen, ob die ArbN die Corona-Regeln einhalten?

     

    Mit Beschluss vom 24.4.20 entschied das Arbeitsgericht Wesel (2 BVGa 4/20, Abruf-Nr. 215759) auf Antrag des Betriebsrats eines Logistik- und Versandunternehmens, dass die Überwachung von ArbN zum Zwecke der Kontrolle der Abstandsvorgaben durch Kamera-Einrichtungen unzulässig sei. Anlass des Streits war die Maßnahme des ArbG, der anhand von Bildaufnahmen der ArbN die Einhaltung der im Rahmen der Corona-Pandemie empfohlenen Sicherheitsabstände von mindestens zwei Metern im Betrieb kontrollieren wollte. Dazu verwendete er die im Rahmen der betrieblichen Videoüberwachung erstellten Aufnahmen, die er auf im Ausland gelegenen Servern mittels einer Software anonymisiert.