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  • · Fachbeitrag · Die letzte Seite

    Diese Entscheidungen müssen Sie kennen

    von RA Christian Stake, FA Arbeitsrecht, Werne

    | Auf der letzten Seite von „Arbeitsrecht aktiv“ lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u.a. zum Kündigungsrecht, zur PKH und zum Prozessrecht. |

     

    • Rechtsprechungsübersicht

    Kündigungsrecht - LAG Baden-Württemberg 25.6.14, 4 Sa 35/14, Abruf-Nr. 151108 

    Tariflich Altersgesicherte können nicht aus verhaltensbedingten Gründen mit einer sozialen Auslauffrist außerordentlich gekündigt werden. Das LAG Baden-Württemberg begründet das damit, dass die Zulassung einer außerordentlichen Auslauffristkündigung den Schutz der tariflichen Alterssicherung unterlaufen würde, wenn ein ArbG durch Einräumung einer der ordentlichen Kündigungsfrist entsprechenden Auslauffrist zu erkennen gebe, dass ihm bis dahin eine Weiterbeschäftigung des ArbN als zumutbar erscheint.

     

    Sonderurlaub - BAG 6.5.14, 9 AZR 678/12, Abruf-Nr. 141427 

    Das BAG hat darauf aufmerksam gemacht, dass die Suspendierung der wechselseitigen Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht das Entstehen gesetzlicher Urlaubsansprüche verhindert, wenn die Arbeitsvertragsparteien unbezahlten Sonderurlaub vereinbaren.

     

    Kurzarbeit - LAG Hamm 12.6.14, 11 Sa 1566/13, Abruf-Nr. 151369 

    Durch eine Betriebsvereinbarung zur Einführung der Kurzarbeit kann die vertraglich festgelegte Arbeitszeit eines ArbN nur dann ohne dessen Zustimmung herabgesetzt werden, wenn in der Betriebsvereinbarung selbst festgelegt ist, in welchem konkreten Zeitraum für welche betroffenen ArbN in welchem konkreten Umfang die Arbeit wegen Kurzarbeit ausfallen soll (Gebot der Normenklarheit). In der Betriebsvereinbarung müssen Beginn und Dauer der Kurzarbeit, die Lage und Verteilung der Arbeitszeit, die Auswahl der von Kurzarbeit betroffenen ArbN oder die betroffene Abteilung sowie die Zeiträume, in denen die Arbeit ganz ausfallen soll, festgelegt sein.

     

    Berufsausbildung - LAG Rheinland-Pfalz 29.4.14, 6 Sa 337/13, Abruf-Nr. 151124 

    Ein Mangel in der Berechtigung, Auszubildende einzustellen oder auszubilden, berührt die Wirksamkeit des Berufsausbildungsverhältnisses nicht (§ 10 Abs. 4 BBiG). Gleiches gilt nach einer Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz für die fehlende Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse. Der kommt eine berufsrechtliche Bedeutung zu, von der die bürgerlich-rechtliche Wirksamkeit des Ausbildungsvertrags jedoch nicht abhängt.

     

    Prozessrecht - LAG Köln 21.11.13, 7 Sa 535/13, Abruf-Nr. 151227 

    Widersprechen sich die Aussagen zweier Zeugen zum Kernthema der Beweisaufnahme, führt dies weder automatisch, noch „im Zweifel“ zur Annahme eines sog. Non-Liquet. Im Rahmen der freien Beweiswürdigung des Gerichts kommt es nach Ansicht des LAG Köln vielmehr neben der Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Zeugen entscheidend auf die inhaltliche Qualität der Zeugenaussagen an.

     

    Prozessrecht - LAG Hamm 5.6.14, 11 Sa 1484/13, Abruf-Nr. 151368 

    Die Klagefrist für eine Befristungskontrollklage ist nicht gewahrt, wenn die am letzten Tag der Frist bei einem örtlich unzuständigen Arbeitsgericht im Wege der Rechtshilfe „vor“ dem örtlich zuständigen Arbeitsgericht erhobene Klage erst nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist bei dem örtlich zuständigen Arbeitsgericht eingeht.

     

    PKH - LAG Köln 11.7.14, 1 Ta 102/14, Abruf-Nr. 142751 

    Raten aus einem anderen Prozesskostenhilfeverfahren können nach einer Entscheidung des LAG Köln als besondere Belastung gemäß § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 ZPO abzugsfähig sein.

    Quelle: Ausgabe 10 / 2014 | Seite 180 | ID 42943014