· Fachbeitrag · Compliance
Arbeits- und compliancerechtliche Probleme bei Liebesaffären am Arbeitsplatz, Teil 2
Wenn ArbG Abmahnungen oder Kündigungen wegen des Bekanntwerdens oder der Wirkung einer Liebesaffäre am Arbeitsplatz aussprechen, sind in der arbeitsgerichtlichen Praxis erhebliche Anforderungen zu erfüllen. In Teil 2 des Beitrags geht es daher um die möglichen Risiken bei Ausspruch von Abmahnungen und/oder Kündigungen.
1. Die Abmahnung
Will der ArbG die beteiligten Protagonisten abmahnen, muss er konkret darlegen, welche Pflichtverletzung vorliegt (z. B. Leistungseinbußen, Störung des Betriebsfriedens, unzulässige Nutzung von Arbeitszeit für private Kommunikation). Eine Abmahnung ist nur zulässig, wenn mildere Mittel (Hinweis, Gespräch) nicht ausreichend sind. Der ArbN kann geltend machen, dass der Pflichtverstoß nicht objektiv nachweisbar ist, oder dass die Maßnahme unverhältnismäßig ist.
2. Die ordentliche verhaltensbedingte Kündigung
Die Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen setzt voraus
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