· Fachbeitrag · Betriebsratstätigkeit
Begünstigung eines Betriebsratsmitglieds im Bewerbungsverfahren
von RA Prof. Dr. Tim Jesgarzewski, FOM Hochschule Bremen
Bewirbt sich ein Betriebsratsmitglied auf eine freie Stelle, liegt in der Berücksichtigung seiner durch die und während der Amtstätigkeit erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Qualifikationen bei der Beurteilung seiner Eignung hierfür keine unzulässige Begünstigung, soweit dieser Befähigungszuwachs für die Stelle karriere- und vergütungsrelevant ist.
Sachverhalt
Die Parteien streiten über die Höhe der Vergütung des ArbN als freigestelltes Betriebsrats(BR)-Mitglied. Der ArbG erbringt Bodenverkehrsdienst für den Flugbetrieb. Der ArbN war dort als Checker und Frachtabfertiger tarifgebunden beschäftigt, wurde dann in den BR gewählt und später als stellvertretender Vorsitzender vollständig freigestellt. Während dieser Zeit wurde er in höhere Entgeltgruppen eingruppiert und erhielt Zulagen nebst Jahresprämie und Dienstwagen, sodass seine Vergütung in etwa der eines Abteilungsleiters entsprach.
Nachdem der ArbG im Jahr 2020 die Vergütung der BR-Mitglieder erneut überprüft hatte, reduzierte er das Entgelt des ArbN auf die Höhe einer Vergütung nach der Entgeltgruppe für Frachtabfertiger und entzog ihm den Dienstwagen. Anschließend ist der ArbN auf entsprechende interne Bewerbungen befördert worden, woraufhin seine Vergütung wieder anstieg, jedoch nicht mehr das vorherige Niveau erreichte.
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