24.07.2018 · Nachricht · Beamtenrecht
Verurteilter nicht als Polizeiangestellter im Objektschutz geeignet
Auch eine mehrere Jahre zurückliegende Jugendstrafe wegen schwerer Körperverletzung kann bei der Bewertung der Eignung eines Bewerbers als Polizeiangestellter berücksichtigt werden.
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