23.06.2023 · Nachricht · Beamtenrecht
Corona-Impfung im Impfzentrum ist kein Dienstunfall
Eine Corona-Impfung mit Nebenwirkungen ist nicht deshalb ein Dienstunfall, weil sie während der Arbeitszeit erfolgt ist und der Termin im Impfzentrum durch die Dienststelle vereinbart wurde.
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