Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 24.04.2019 · Nachricht · Beamtenrecht

    Bewerber, Polizei, Eignung I: Ausschluss aus der Bestenauslese

    | Bewerber, die als Beamte auf Widerruf in den gehobenen Polizeivollzugsdienst aufgenommen werden wollen, dürfen vom Verfahren der Bestenauslese (Art. 33 Abs. 2 GG) ausgeschlossen werden, wenn sie bereits im mittleren Polizeivollzugsdienst gewesen sind. |