08.05.2025 · Fachbeitrag · Arbeitszeugnis
In diesen Fällen darf ein laufendes Ermittlungsverfahren im Zeugnis genannt werden
| Bei einem ArbN, der mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, darf trotz der Unschuldsvermutung ein laufendes Ermittlungsverfahren wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften im Zeugnis erwähnt werden. |
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