28.02.2019 · Fachbeitrag · Arbeitszeugnis
Als „Karnevalszeit“ gilt (zumindest in Köln) die Zeit von Weiberfastnacht bis Aschermittwoch
| Eine Kellnerin, die unter anderem am Karnevalssamstag gearbeitet hat, hat einen Anspruch darauf, dass eine „in der Karnevalszeit“ geleistete Tätigkeit in ihrem Zeugnis steht. |
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