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  • 19.09.2018 · Fachbeitrag · Arbeitsunfall

    ArbG organisiert Skireise und ArbN stürzt = kein Arbeitsunfall

    | Ein Unfall beim Skifahren im Rahmen einer mehrtägigen vom ArbG finanzierten und organisierten Reise zur Teambildung gilt nicht als Arbeitsunfall. |