Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Arbeitsunfall

    Arbeitsunfall oder Suizidversuch? ArbN trägt Beweislast

    | Der ArbN trägt die Beweislast dafür, dass ein Unfall ein tatsächlicherArbeitsunfall war und nicht ein (erneuter) Suizidversuch. |

     

    Zu diesem Ergebnis kam das Sozialgericht Karlsruhe (30.8.16, S 4 U 2601/15, Abruf-Nr. 190034). Dem Streit ging folgender Sachverhalt voraus: Der ArbN wurde auf dem Weg zur Arbeit von einem Lkw auf gerader Strecke beim Überqueren einer innerörtlichen Durchgangsstraße angefahren und schwer verletzt. Ein Gutachten ergab, dass der Lkw-Fahrer die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerorts eingehalten hatte und der Unfall für den Lkw-Fahrer unvermeidbar gewesen war. Der Lkw-Fahrer sagte aus, der ArbN habe die Fahrbahn bereits überquert und sei dann plötzlich wieder zurück auf die Straße getreten, womit er nicht gerechnet habe. Der ArbN machte geltend, wichtige Arbeitspapiere und Arbeitsschuhe vergessen zu haben, daher sei er noch einmal umgekehrt; hierbei habe er den Lkw übersehen. Der ArbN äußerte gegenüber seiner Ehefrau mehrfach Suizidabsichten und übte einige Monate zuvor auch einen Suizidversuch aus. Die beklagte BG lehnte einen Arbeitsunfall ab. Es gäbe Hinweise für einen erneuten Suizidversuch, da der Lkw auf gerader Strecke nicht übersehen werden konnte.

     

    Das Sozialgericht zog die polizeiliche Ermittlungsakte hinzu und hörte den ArbN an. Aufgrund der Gesamtumstände läge die Beweis- bzw. Feststellungslast beim ArbN, dass ein Arbeitsunfall und kein (erneuter) Suizidversuch vorläge. Die BG habe zu Recht gemeint, dass wegen der Erkrankungen und dem früheren Suizidversuch die Voraussetzungen eines versicherten Arbeitswegs nicht erwiesen seien.