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  • 24.03.2023 · Nachricht · AGG

    Gleiche Arbeit, gleicher Lohn: Für Mann und Frau!

    | Eine Frau hat Anspruch auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit, wenn der ArbG männlichen Kollegen aufgrund des Geschlechts ein höheres Entgelt zahlt. Daran ändert es nichts, wenn der männliche Kollege ein höheres Entgelt fordert und der ArbG dieser Forderung nachgibt. |