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  • 26.09.2023 · Nachricht · AGG

    Auch für Notare ist mit 70 Jahren mal Schluss

    | Die Altersgrenze für Notare ist mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar. Gemäß § 47 Nr. 2, § 48a BNotO erlischt das Amt des Notars mit dem Ende des Monats, in dem er das 70. Lebensjahr vollendet. |