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  • 24.09.2026 · Nachricht · Prozessrecht

    Abfindung wird grundsätzlich sofort fällig

    Es gibt keinen allgemeinen Rechtssatz, demzufolge die in einem Vergleich vereinbarte Abfindung erst mit dem nächsten Gehaltslauf fällig wird. Vielmehr gilt § 271 Abs. 1 BGB. Die Abfindung wird sofort fällig, spätestens nach einem angemessenem Abrechnungszeitraum von 14 Tagen.