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  • · Nachricht · Kurzarbeitergeld

    Sonderregelung zum Kurzarbeitergeld geht in die nächste Runde

    | Die Möglichkeit, die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds von bis zu 24 Monaten nutzen zu können, wird für weitere drei Monate bis zum 31.3.22 verlängert. |

     

    So formuliert es das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in seiner Pressemitteilung vom 24.11.21. Zusätzlich werden auch die Erleichterungen und Sonderregelungen für den Bezug des Kurzarbeitergelds bis zum 31.3.22 verlängert. Die bisherige vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge wird dabei auf die Hälfte reduziert. Die Verordnung regelt im Einzelnen:

     

    • Die Voraussetzungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld bleiben weiterhin bis zum 31.3.22 herabgesetzt: