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  • 22.11.2022 · Fachbeitrag · Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

    Leb wohl „Gelber Schein“: Das gilt ab dem 1.1.23

    | Bald ist es so weit: Der „Gelbe Schein“ ist Vergangenheit. Jahrzehntelang erhielten die ArbG vom ArbN im Krankheitsfall den „Gelben Schein“, auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB). Abgelöst wird dieser Prozess ab dem 1.1.23 durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz eAU. Nachfolgend ein kurzer Überblick darüber, wie das zukünftig ablaufen wird. |