28.03.2017 · Fachbeitrag · Betriebsratsbeteiligung
Neu: Erweiterte Rechte für den Betriebsrat
Mit dem neuen AÜG zum 1.4.17 wird auch das BetrVG teilweise geändert. Die Betriebsräte werden besser darüber informiert, welche Fremdfirmen in welchem Umfang im Betrieb arbeiten.
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