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  • 28.03.2017 · Fachbeitrag · Betriebsratsbeteiligung

    Neu: Erweiterte Rechte für den Betriebsrat

    Mit dem neuen AÜG zum 1.4.17 wird auch das BetrVG teilweise geändert. Die Betriebsräte werden besser darüber informiert, welche Fremdfirmen in welchem Umfang im Betrieb arbeiten.