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  • · Fachbeitrag · Beratungspraxis

    Nur „kurz“ zurück: Die Kurzarbeit und einige spezielle Probleme

    | Durch mehrere Verordnungen hat die Bundesregierung die Voraussetzungen für den Bezug von KUG erleichtert. Doch hier den Durchblick zu behalten, ist schwer. Und was gilt eigentlich bei Arbeitsunfähigkeit während der Kurzarbeit bzw. bei Urlaub? Nachfolgend ein kurzer Überblick über die wichtigsten Regelungen. |

    1. Ein kurzer Überblick

    Allen neuen Bestimmungen ist gemeinsam, dass die besonderen Regelungen zur Kurzarbeit mit Wirkung vom 1.3.20 zunächst bis zum 31.12.20 befristet sind. Die insoweit wichtigsten Neuerungen sind Folgende:

     

    • Anspruch auf KUG besteht bereits, wenn 10 Prozent der ArbN einen Entgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben,