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  • 22.10.2025 · Nachricht · Beamtenverhältnis

    Wer bewusst täuscht, kann nicht verbeamtet werden

    | Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, einem Lehramtsbewerber, der bei seiner amtsärztlichen Untersuchung bewusst relevante medizinische Tatsachen verschweigt, die Verbeamtung zu versagen. |