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  • · Nachricht · Aktuelle Gesetzgebung

    Bundesrat billigt die Rückkehr der Meisterpflicht

    | In bestimmten Handwerksberufen kehrt die Meisterpflicht zurück. Der Bundesrat hat das vom Bundestag beschlossene Gesetz heute gebilligt: Danach soll in zwölf derzeit zulassungsfreien Handwerken künftig die Meisterpflicht wieder gelten. |

    Es geht um diese zwölf Berufe

    Im Einzelnen handelt es sich um Fliesen-, Parkett- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rolladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter sowie Orgel- und Harmoniumbauer. Diese Berufe zählen zu 53 Handwerken, für die die Meisterpflicht 2004 abgeschafft worden war. Mit der damaligen Reform wollte die Bundesregierung Impulse für Unternehmensgründungen geben.

    Ziel: Mehr Qualität und Nachwuchs

    Mit der Wiedereinführung der Pflicht 15 Jahre später reagieren Bundesregierung und Bundestag auf schwindende Ausbildungszahlen und Qualität: Die genannten Berufe sollen wieder attraktiver und das Niveau der Leistungen angehoben werden.

     

    Der Bundesrat hatte gegen den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung im ersten Durchgang keine Einwendungen erhoben. In einer eigenen Initiative hatte er sich bereits im Februar dieses Jahres für die Wiedereinführung der Meisterpflicht in einigen Berufen ausgesprochen.

    Unterzeichnung, Verkündung, Inkrafttreten

    Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

     

    Quelle | Plenarsitzung des Bundesrats am 20.12.2019

    Quelle: ID 46297470