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  • · Nachricht · Anhängige Verfahren

    Anhängige Verfahren des BFH aus dem Juni 2017

    | Hervorhebenswert sind u.a. die Verfahren zum Ansatz und zur Ermittlung des Möblierungszuschlags bei verbilligter Vermietung einer Wohnung und Rückgängigmachung des Vorsteuerabzugs aus Anzahlungsrechnungen über Bauleistungen. |

     

    Eine Auswahl:

     

    • Doppelte Haushaltsführung: Ist eine Vorfälligkeitsentschädigung, die im Zusammenhang mit dem Verkauf der Zweitwohnung wegen der Beendigung einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung entstanden ist, als Werbungskosten abziehbar (anteiliger Abzug bei Miteigentum, Angemessenheitsprüfung)? (FG Rheinland-Pfalz 23.11.16, 2 K 1701/14, BFH VI R 15/17)

     

    • Offenbare Unrichtigkeit: Scheidet die Annahme einer ähnlichen offenbaren Unrichtigkeit aus, wenn Steuerfälle im Rahmen des Risikomanagement-Systems ohne genaue personelle Überprüfung maschinell verarbeitet werden, obwohl sich die Fehlerhaftigkeit der Festsetzung durch das Zusammenspiel verschiedener Prüfhinweise dem Sachbearbeiter aufdrängen musste? (FG Düsseldorf 16.2.17, 14 K 3554/14 E, BFH VIII R 4/17)

     

    • Verbilligte Vermietung einer Wohnung: Zum Ansatz und zur Ermittlung des Möblierungszuschlags bei § 21 Abs. 2 EStG. (FG Düsseldorf 3.11.16, 11 K 3115/14 E, BFH IX R 14/17)

     

    • Beendigung des Arbeitsverhältnisses im gegenseitigen Einvernehmen - Zur Frage, welche Anforderungen an eine „Konfliktlage“ zur Annahme einer Entschädigung nach § 24 Nr. 1a EStG zu stellen sind. Welche Bedeutung kommt hierbei u.a. dem zeitlichen Faktor und dem Gewicht der jeweiligen Verursachungsbeiträge für die Entstehung der Konfliktlage zu? (FG Münster 17.3.17, 1 K 3037/14, BFH IX R 16/17)

     

    • Krankenversicherung: Schließt die Zahlung von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung (zur Basisabsicherung) den Abzug von ebenfalls gezahlten Basisversicherungsbeiträgen zur privaten Krankenversicherung aus? (FG Berlin-Brandenburg 30.11.16, 7 K 7099/15, BFH X R 5/17)

     

    • Rückgängigmachung des Vorsteuerabzugs aus Anzahlungsrechnungen über Bauleistungen: 1. Verstößt § 27 Abs. 1 S. 2 und 3 UStG gegen das allgemeine Rückwirkungsverbot, soweit bei Anzahlungsrechnungen des Leistungserbringers zu Lasten des Leistungsempfängers (und nunmehrigen Steuerschuldners i.S. des § 13b UStG) eine Vorsteuerkorrektur zugelassen wird, ohne zu verlangen, dass der Leistungserbringer die vom Leistungsempfänger an diesen gezahlte Umsatzsteuer zurückgezahlt hat? Verdrängt § 27 Abs. 1 UStG die Vorschriften des § 14c und § 17 UStG? 2. Treten die Folgen der Verjährungshemmung nach § 171 Abs. 4 Satz 1 AO auch dann ein, wenn die Prüfungsanordnung anstatt nach § 193 Abs. 2 Nr. 2 AO nach § 193 Abs. 1 AO ergangen ist und nicht gesondert angefochten wurde? (FG Hessen 28.9.15, 6 K 1864/11, BFH XI R 29/16)

     

    • Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der von einer GbR an ihre Gesellschafter erbrachten Bürodienstleistungen: Sind Bürodienstleistungen, die eine auch nach außen auftretende GbR an ihre als selbständige Berufsbetreuer tätigen Gesellschafter erbringt, nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL umsatzsteuerfrei oder führt die Steuerbefreiung dieser Umsätze zu einer Wettbewerbsverzerrung? (FG Münster 12.1.17, 5 K 23/15 U, BFH XI R 14/17)

     

    • Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Garantiezusagen in Verbindung mit einem Gebrauchtwagenkauf: Handelt es sich bei den Garantiezusagen um unselbständige Nebenleistungen zum Gebrauchtwagenkauf oder liegt eine selbständige Leistung vor, die als Versicherungsleistung steuerfrei ist? (FG Niedersachsen 23.2.17, 11 K 134/16, BFH XI R 16/17)
    Quelle: ID 44746218