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  • 21.06.2019 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 · VI R 15/17

    Vorfälligkeitsentschädigung, Beendigung, Doppelte Haushaltsführung, Veranlassungszusammenhang, Miteigentumsanteil, Angemessenheit

    Letzte Änderung: 21. Juni 2019, 12:15 Uhr, Aufgenommen: 20. Juni 2017, 15:00 Uhr

    Ist eine Vorfälligkeitsentschädigung, die im Zusammenhang mit dem Verkauf der Zweitwohnung wegen der Beendigung einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung entstanden ist, als Werbungskosten abziehbar (anteiliger Abzug bei Miteigentum, Angemessenheitsprüfung)?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 15/17

    Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz 23.11.2016 2 K 1701/14 EFG 2017, 911

    Normen: EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5

    Erledigt durch: Urteil vom 03.04.2019, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger