21.06.2019 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 · VI R 15/17
Vorfälligkeitsentschädigung, Beendigung, Doppelte Haushaltsführung, Veranlassungszusammenhang, Miteigentumsanteil, Angemessenheit
Letzte Änderung: 21. Juni 2019, 12:15 Uhr, Aufgenommen: 20. Juni 2017, 15:00 Uhr
Ist eine Vorfälligkeitsentschädigung, die im Zusammenhang mit dem Verkauf der Zweitwohnung wegen der Beendigung einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung entstanden ist, als Werbungskosten abziehbar (anteiliger Abzug bei Miteigentum, Angemessenheitsprüfung)?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 15/17
Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz 23.11.2016 2 K 1701/14 EFG 2017, 911
Normen: EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5
Erledigt durch: Urteil vom 03.04.2019, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger